Steuerliche Gestaltung für Unternehmen
Unternehmenssteuerrecht
Ich berate Unternehmen, Unternehmer:innen und Gesellschafter:innen bei steuerlich geprägten Entscheidungen. Die Beratung erfolgt vorausschauend, verständlich und mit Blick auf die praktische Umsetzung.
Unternehmerische Entscheidungen steuerlich vorausschauend gestalten
Unternehmenssteuerrecht betrifft nicht nur die laufende Besteuerung. Gründung, Finanzierung, Umstrukturierung, Beteiligung, Nachfolge und Beendigung eines Unternehmens können erhebliche steuerliche Folgen auslösen. Ich verbinde die rechtliche Gestaltung mit einer klaren steuerlichen Einordnung und behalte dabei die wirtschaftlichen Ziele Ihres Unternehmens im Blick.
Wann ich Sie unterstütze
- Ein Unternehmen oder eine Beteiligungsstruktur soll gegründet oder neu geordnet werden.
- Die passende Rechtsform und ihre steuerlichen Folgen müssen bewertet werden.
- Eine Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung oder Spaltung ist geplant.
- Gesellschafter treten ein oder aus; Beteiligungen sollen übertragen oder verkauft werden.
- Gewinnausschüttungen, Geschäftsführer:innenvergütung oder Gesellschafter:innendarlehen werfen steuerliche Fragen auf.
- Eine Unternehmensnachfolge oder Veräußerung soll vorbereitet werden.
- Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter:innen müssen steuerlich belastbar gestaltet werden.
- Eine Betriebsprüfung greift gesellschaftsrechtliche oder unternehmerische Sachverhalte auf.
Meine Leistungen
Steuerliche Beratung bei Unternehmensgründung und Rechtsformwahl
Gestaltung und Prüfung von Holding- und Beteiligungsstrukturen
Begleitung von Umwandlungen, Einbringungen, Verschmelzungen und Spaltungen
Steuerliche Beratung bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Gestaltung von Gesellschafter:innenwechseln und Beteiligungsübertragungen
Beratung zu Ausschüttungen, Geschäftsführer:innenvergütung und Gesellschafter:innendarlehen
Prüfung verdeckter Gewinnausschüttungen und verdeckter Einlagen
Steuerliche Vertragsprüfung im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter:innen
Begleitung von Unternehmensnachfolge und vorweggenommener Nachfolge
Steuerliche Strukturierung grenzüberschreitender unternehmerischer Sachverhalte
Begleitung bei Betriebsprüfungen mit unternehmenssteuerrechtlichem Schwerpunkt
Vertretung gegenüber Finanzbehörden sowie in Einspruchs- und Klageverfahren
So gehe ich vor
01 Ausgangslage verstehen
Ich erfasse Gesellschaftsstruktur, wirtschaftliche Ziele, Beteiligte und bestehende steuerliche Risiken.
02 Optionen entwickeln
Ich vergleiche die rechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und zeige Ihnen die jeweiligen Vor- und Nachteile auf.
03 Gestaltung umsetzen
Ich begleite die Umsetzung und stimme Verträge, Beschlüsse, Fristen und erforderliche Erklärungen mit allen Beteiligten ab.
04 Umsetzung begleiten
Ich begleite die Durchführung und achte darauf, dass die gewählte Struktur auch praktisch und dokumentarisch trägt.
05 Struktur überprüfen
Bei veränderten Rahmenbedingungen prüfe ich, ob Anpassungen erforderlich oder wirtschaftlich sinnvoll sind.
Häufige Fragen
Welche Rechtsform ist steuerlich am günstigsten?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind insbesondere Gewinnhöhe, Ausschüttungsverhalten, Haftung, Finanzierung, Nachfolgeplanung und persönliche Ziele der Beteiligten.
Wann lohnt sich eine Holdingstruktur?
Eine Holding kann bei Beteiligungserwerben, Gewinnausschüttungen, Veräußerungen und Reinvestitionen Vorteile bieten. Sie verursacht aber auch zusätzlichen Aufwand und sollte deshalb anhand des konkreten Geschäftsmodells geprüft werden.
Was ist bei Verträgen mit Gesellschaftern zu beachten?
Verträge müssen klar, fremdüblich, tatsächlich durchgeführt und sorgfältig dokumentiert sein. Andernfalls drohen insbesondere verdeckte Gewinnausschüttungen oder die steuerliche Nichtanerkennung.
Welche Steuern fallen beim Unternehmensverkauf an?
Die Belastung hängt unter anderem von Rechtsform, Beteiligungsquote, Verkäuferstruktur und konkreter Transaktionsgestaltung ab. Eine frühzeitige Planung kann entscheidend sein.
Kann eine Umstrukturierung steuerneutral erfolgen?
Das Umwandlungssteuerrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Buchwert- oder Zwischenwertansätze. Dafür müssen jedoch formelle und materielle Bedingungen genau eingehalten werden.
Wann sollte die steuerliche Beratung beginnen?
Möglichst vor verbindlichen Verträgen, Beschlüssen oder wirtschaftlichen Vollzugsschritten. Nachträgliche Korrekturen sind häufig nur eingeschränkt oder mit zusätzlichen Belastungen möglich.
Kontakt
Unternehmerische Entscheidungen frühzeitig absichern.
Lassen Sie uns die steuerlichen Folgen Ihrer geplanten Struktur oder Transaktion besprechen, bevor verbindliche Schritte eingeleitet werden.