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Meine Schwerpunkte

Steuerstreit

Steuerliche Auseinandersetzungen verlangen eine klare Strategie, belastbare Argumente und ein sicheres Gespür für das Verfahren. Ich vertrete Unternehmen, Unternehmer:innen und Privatpersonen gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten.

Steuerliche Konflikte früh einordnen und zielgerichtet lösen

Ein Steuerstreit beginnt häufig lange vor dem Einspruch. Bereits während einer Betriebsprüfung, bei Rückfragen des Finanzamts oder vor einer drohenden Schätzung werden wichtige Weichen gestellt. Ich begleite Sie vom ersten Kontakt mit der Finanzverwaltung bis zum finanzgerichtlichen Verfahren.

Wann ich Sie unterstütze

  • Eine Betriebsprüfung wird angekündigt oder läuft bereits.
  • Das Finanzamt beanstandet Buchführung, Betriebsausgaben oder steuerliche Gestaltungen.
  • Es drohen Hinzuschätzungen oder ein belastender Steuerbescheid.
  • Ein Einspruch soll vorbereitet, begründet oder weitergeführt werden.
  • Die Vollziehung eines Bescheids belastet die Liquidität.
  • Eine außergerichtliche Verständigung oder ein Klageverfahren muss strategisch bewertet werden.

Meine Leistungen

Begleitung von Betriebsprüfungen

Prüfung und Einordnung von Prüfungsfeststellungen

Vertretung gegenüber Finanzamt und Betriebsprüfung

Einspruchsverfahren und Anträge auf schlichte Änderung

Anträge auf Aussetzung der Vollziehung

Abwehr von Hinzuschätzungen und Schätzungsbescheiden

Tatsächliche Verständigung und einvernehmliche Verfahrenslösungen

Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Vorbereitung von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde

Beratung bereits vor Erlass eines Steuerbescheids

So gehe ich vor

  1. 01 Lage erfassen

    Ich sichte Bescheide, Prüfungsberichte und Korrespondenz und kläre Fristen sowie Verfahrensstand.

  2. 02 Strategie festlegen

    Ich bewerte Chancen, Risiken, Beweisfragen und wirtschaftliche Auswirkungen.

  3. 03 Position durchsetzen

    Ich führe die Kommunikation mit der Finanzverwaltung und vertrete Ihre Interessen konsequent.

  4. 04 Lösung absichern

    Ich prüfe Verständigung, Einspruch, Klage und vorläufigen Rechtsschutz als abgestimmte Handlungsoptionen.

Häufige Fragestellungen

Wie sollte ich auf eine Prüfungsanordnung reagieren?

Prüfen Sie zunächst Inhalt, Umfang und Fristen der Prüfungsanordnung. Eine frühe rechtliche Einordnung hilft, die Kommunikation und die Bereitstellung von Unterlagen kontrolliert vorzubereiten.

Welche Unterlagen muss ich der Betriebsprüfung vorlegen?

Das hängt vom Prüfungsauftrag und der steuerlichen Relevanz ab. Nicht jede pauschal angeforderte Unterlage muss ungeprüft herausgegeben werden.

Kann die Vollziehung eines Steuerbescheids ausgesetzt werden?

Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder bei unbilliger Härte kommt ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Betracht.

Wie lassen sich Hinzuschätzungen des Finanzamts angreifen?

Maßgeblich sind die Voraussetzungen der Schätzungsbefugnis, die gewählte Methode und die Nachvollziehbarkeit der angesetzten Werte.

Welche Fristen gelten für Einspruch und Klage?

Regelmäßig beträgt die Frist einen Monat nach Bekanntgabe. Die konkrete Frist sollte anhand des Bescheids und seiner Zustellung geprüft werden.

Kontakt

Frühzeitig Klarheit schaffen.

Je früher die steuerliche Verfahrenslage eingeordnet wird, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten. Lassen Sie uns Ihren Fall vertraulich besprechen.