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Vergütung

Die Kosten anwaltlicher Beratung sollen von Anfang an nachvollziehbar sein. Deshalb kläre ich mit Ihnen vor Beginn der Tätigkeit, auf welcher Grundlage die Vergütung erfolgt und welche Kosten voraussichtlich entstehen.

Erstkontakt

Die erste Kontaktaufnahme zur Klärung, ob ich Ihr Anliegen übernehmen kann und welche Form der Beratung sinnvoll ist, ist unverbindlich und kostenfrei. Eine inhaltliche rechtliche oder steuerrechtliche Beratung ist hiervon zu unterscheiden und vergütungspflichtig.

Zeithonorar

Bei vielen steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Mandaten bietet sich eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand an. Die Höhe des Zeithonorars und die Einzelheiten der Abrechnung werden vor Beginn der Tätigkeit in einer Vergütungsvereinbarung festgelegt.

Vergütung nach dem RVG

Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgesehen ist, richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen des RVG. Je nach Angelegenheit können insbesondere der Gegenstands- oder Streitwert, der Umfang der Tätigkeit und die einzelnen Verfahrensabschnitte für die Gebühren maßgeblich sein.

Pauschalhonorar

Für klar abgrenzbare Tätigkeiten kann im Einzelfall ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Ob dies sinnvoll ist, hängt insbesondere davon ab, ob sich Umfang und Aufwand des Mandats vorab hinreichend verlässlich einschätzen lassen.

Auslagen und weitere Kosten

Neben der anwaltlichen Vergütung können je nach Mandat weitere Kosten entstehen, etwa Gerichtskosten, Reisekosten, Aktenversendungskosten oder Kosten für Sachverständige und andere externe Stellen. Soweit solche Kosten absehbar sind, werden sie im Vorfeld besprochen.

Rechtsschutzversicherung und Kostenerstattung

Ob und in welchem Umfang eine Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt oder im Erfolgsfall eine Erstattung durch einen Dritten in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Mandat ab. Eine Vergütungsvereinbarung kann über den erstattungsfähigen Betrag hinausgehen.


Kosten vorab klären

Wenn Sie vor einer Mandatierung wissen möchten, welche Abrechnungsform für Ihr Anliegen in Betracht kommt, sprechen Sie mich gerne an.