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Vermögen vorausschauend gestalten

Private Vermögensverwaltung und -gestaltung

Ich berate Privatpersonen, Familien und Unternehmer:innen bei der langfristigen Strukturierung, Verwaltung und Übertragung von Vermögen. Ziel ist eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Gestaltung, die steuerliche Belastungen frühzeitig berücksichtigt und persönliche Handlungsspielräume erhält.

Vermögen langfristig strukturieren und steuerlich sinnvoll übertragen

Private Vermögensgestaltung verbindet steuerliche Planung mit persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Zielen. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte sollen erhalten, geordnet und zum richtigen Zeitpunkt übertragen werden. Ich entwickele rechtssichere Strukturen und begleitete deren Umsetzung in enger Abstimmung mit Notar:innen und steuerlichen Berater:innen.

Wann ich Sie unterstütze

  • Immobilien sollen innerhalb der Familie übertragen oder neu strukturiert werden.
  • Eine vorweggenommene Erbfolge oder Schenkung ist geplant.
  • Unternehmensvermögen oder Beteiligungen sollen auf die nächste Generation übergehen.
  • Eine Familiengesellschaft soll gegründet oder neu geordnet werden.
  • Nießbrauch, Wohnrechte oder Versorgungsleistungen sollen in die Gestaltung einbezogen werden.
  • Schenkungs- und erbschaftsteuerliche Freibeträge sollen vorausschauend genutzt werden.
  • Privates und unternehmerisches Vermögen soll klar voneinander getrennt oder sinnvoll verbunden werden.
  • Eine Vermögensübertragung weist grenzüberschreitende Bezüge auf.
  • Das Finanzamt prüft die Bewertung oder steuerliche Begünstigung einer Übertragung.

Meine Leistungen

Steuerliche Gestaltungsberatung für private Vermögen und Familien

Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Planung und Begleitung vorweggenommener Erbfolge

Strukturierung von Immobilienvermögen

Gestaltung von Familiengesellschaften und Vermögensgesellschaften

Beratung zu Nießbrauch, Wohnrechten und Versorgungsleistungen

Steuerliche Begleitung der Unternehmensnachfolge

Prüfung und Nutzung persönlicher Freibeträge und Begünstigungen

Abstimmung und Begleitung notarieller Verträge

Koordination mit Steuerberatung, Notariat und weiteren Beteiligten

Steuerliche Bewertung von Vermögensübertragungen und Beteiligungen

Vertretung gegenüber Finanzbehörden sowie in Einspruchs- und Klageverfahren

Beratung bei grenzüberschreitenden Vermögens- und Nachfolgesachverhalten

So gehe ich vor

  1. 01 Ziele und Vermögen erfassen

    Ich kläre gemeinsam mit Ihnen die persönliche und familiäre Ausgangslage sowie die Vermögensstruktur.

  2. 02 Gestaltungsmöglichkeiten vergleichen

    Ich bewerte steuerliche Folgen, rechtliche Bindungen, Liquidität und notwendige Absicherungen.

  3. 03 Struktur entwickeln

    Ich entwickle eine verständliche und praktikable Gestaltung zum Schutz und zur geordneten Übertragung Ihres Vermögens.

  4. 04 Beteiligte abstimmen

    Ich koordiniere die Umsetzung mit Notariat, Steuerberatung, Kreditinstituten und weiteren Beteiligten.

  5. 05 Umsetzung begleiten

    Ich prüfe Verträge und Erklärungen, begleite die steuerliche Durchführung und behalte Fristen sowie Dokumentation im Blick.

  6. 06 Gestaltung fortentwickeln

    Bei familiären, wirtschaftlichen oder gesetzlichen Veränderungen überprüfe ich die bestehende Gestaltung und passe sie bei Bedarf an.

Häufige Fragen

Wann sollte ich mit der Vermögens- oder Nachfolgeplanung beginnen?

Möglichst frühzeitig. Eine rechtzeitige Planung eröffnet mehr Gestaltungsoptionen, ermöglicht die wiederholte Nutzung von Freibeträgen und verhindert Entscheidungen unter Zeitdruck.

Wann ist eine Schenkung zu Lebzeiten sinnvoll?

Das hängt von Vermögensart, familiärer Situation, Versorgung der übertragenden Person und steuerlicher Belastung ab. Neben der Steuer müssen Kontrolle, Rückforderungsrechte und Liquidität berücksichtigt werden.

Wann lohnt sich eine Familiengesellschaft?

Sie kann insbesondere bei gemeinsam gehaltenem Immobilien- oder Beteiligungsvermögen sinnvoll sein. Vorteile können in klaren Verwaltungsregeln, schrittweisen Übertragungen und einer gebündelten Nachfolge liegen. Der laufende Aufwand muss jedoch zur Vermögensstruktur passen.

Welche Freibeträge gelten bei Schenkung und Erbschaft?

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und können grundsätzlich nach Ablauf von zehn Jahren erneut genutzt werden. Die konkrete Planung sollte zugleich Bewertung, Vorschenkungen und mögliche Begünstigungen einbeziehen.

Wie lässt sich die eigene Versorgung trotz Vermögensübertragung sichern?

Je nach Vermögenswert kommen insbesondere Nießbrauch, Wohnrechte, Renten- oder Versorgungsleistungen, Rückforderungsrechte und gesellschaftsvertragliche Kontrollrechte in Betracht.

Wie wird Immobilien- oder Unternehmensvermögen bewertet?

Maßgeblich sind die gesetzlichen Bewertungsverfahren. Je nach Vermögensart können Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren sowie besondere Regeln für Betriebsvermögen und Beteiligungen gelten.

Kann Betriebsvermögen steuerlich begünstigt übertragen werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen weitreichende Begünstigungen. Diese sind jedoch an Behaltensfristen, Lohnsummenregelungen und weitere Bedingungen gebunden und müssen sorgfältig vorbereitet werden.

Was ist bei Auslandsvermögen zu beachten?

Neben deutschem Steuerrecht können ausländische Erbschaft- und Schenkungsteuern, Doppelbesteuerungsfragen, Meldepflichten und unterschiedliche zivilrechtliche Regelungen relevant sein.

Kontakt

Planen Sie die Zukunft Ihres Vermögens frühzeitig.

Lassen Sie uns gemeinsam eine rechtssichere und steuerlich tragfähige Gestaltung für Vermögen, Familie und Nachfolge entwickeln.