Meine Schwerpunkte
Steuerstrafrecht
Frühzeitige Beratung kann entscheidend sein. Ich begleite Privatpersonen, Unternehmen und Verantwortliche in steuerstrafrechtlichen Verfahren. Die Beratung erfolgt diskret, strategisch und mit dem Blick auf die steuerlichen wie strafrechtlichen Auswirkungen.
Früh handeln, Rechte wahren, Risiken begrenzen
Steuerstrafrechtliche Verfahren verbinden steuerliche Detailfragen mit strafprozessualem Druck. Bereits die ersten Stunden nach einer Durchsuchung, Vorladung oder Verfahrenseinleitung können entscheidend sein. Ich übernehme die Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, ordne die steuerlichen Auswirkungen ein und entwickele eine abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Wann ich Sie unterstütze
- Ein Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
- Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft oder Zoll führen eine Durchsuchung durch.
- Sie erhalten eine Vorladung als beschuldigte oder betroffene Person.
- Sie sollen als Zeugin oder Zeuge vernommen werden.
- Es besteht der Verdacht einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung.
- Eine Selbstanzeige oder steuerliche Berichtigung muss geprüft werden.
- Nach einer Betriebsprüfung drohen strafrechtliche Folgerungen oder Hinzuschätzungen.
- Im Unternehmen stehen Vorwürfe wegen Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder Zollverstößen im Raum.
Meine Leistungen
Prüfung und Begleitung von Selbstanzeigen und Berichtigungen
Verteidigung im Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
Soforthilfe bei Durchsuchung und Beschlagnahme
Akteneinsicht und Analyse der Ermittlungsakte
Kommunikation mit Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Finanzamt und Zoll
Entwicklung einer abgestimmten steuerlichen und strafrechtlichen Verteidigungsstrategie
Begleitung und Vorbereitung von Vernehmungen
Tätigkeit als Zeug:innenbeistand
Vertretung bei Vermögensarrest und Vermögensabschöpfung
Wirtschaftsstrafrecht mit Schwerpunkt Zoll, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit
Begleitung von Unternehmensdurchsuchungen und internen Sachverhaltsaufklärungen
So gehe ich vor
01 Ruhe bewahren
Ich sichere Ihre wichtigsten Verfahrensrechte und helfe Ihnen, vorschnelle Angaben gegenüber Behörden zu vermeiden.
02 Aktenlage klären
Ich beantrage Akteneinsicht, ordne die Vorwürfe ein und bewerte die steuerlichen sowie strafrechtlichen Risiken.
03 Strategie entwickeln
Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie und stimme Einlassung, steuerliche Aufarbeitung sowie die Kommunikation mit den Behörden darauf ab.
04 Verfahren gestalten
Ich vertrete Sie gegenüber Ermittlungsbehörden und Finanzverwaltung und arbeite auf eine tragfähige Verfahrenslösung hin.
05 Abschluss absichern
Ich begleite Einstellungen, Verständigungen, Hauptverhandlung und steuerliche Folgeverfahren bis zum Abschluss.
Häufige Fragen
Muss ich einer Vorladung folgen?
Einer polizeilichen Vorladung als beschuldigte Person müssen Sie grundsätzlich nicht folgen. Bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht gelten andere Regeln. Machen Sie vor einer rechtlichen Prüfung keine Angaben zur Sache.
Was sollte ich bei einer Durchsuchung tun?
Bewahren Sie Ruhe, widersprechen Sie der Maßnahme ohne körperlichen Widerstand und kontaktieren Sie unverzüglich anwaltlichen Beistand. Erklärungen zur Sache sollten erst nach Akteneinsicht erfolgen.
Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich?
Das hängt insbesondere von Tatentdeckung, Sperrgründen, Vollständigkeit und rechtzeitiger Zahlung ab. Eine Selbstanzeige sollte niemals ohne vorherige umfassende Prüfung abgegeben werden.
Muss ich Unterlagen herausgeben?
Ob und in welchem Umfang Unterlagen herauszugeben sind, richtet sich nach der konkreten Maßnahme und Ihrer Verfahrensrolle. Beschlagnahme, freiwillige Herausgabe und steuerliche Mitwirkungspflichten sind voneinander zu unterscheiden.
Wann sollte ich anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen?
Möglichst früh – idealerweise bereits beim ersten Kontakt mit Steuerfahndung, Zoll, Staatsanwaltschaft oder Finanzamt. Frühzeitige Beratung erhält Handlungsmöglichkeiten und verhindert unbedachte Aussagen.
Was bedeutet Zeug:innenbeistand?
Ein Zeug:innenbeistand bereitet die Vernehmung vor, begleitet sie und achtet darauf, dass Aussage-, Auskunftsverweigerungs- und sonstige Verfahrensrechte gewahrt werden.
Kontakt
Je früher, desto mehr Handlungsmöglichkeiten.
Nehmen Sie bei einer Durchsuchung, Vorladung oder Verfahrenseinleitung frühzeitig Kontakt auf. Wir besprechen die nächsten Schritte vertraulich und ohne unnötige Verzögerung.